Die Kesb Zug und Stadt Luzern wollen Eltern, die Beistände von ihren erwachsenen, geistig behinderten Kindern sind, vermehrt von gewissen administrativen Auflagen entbinden. Dazu haben sie in Merkblättern Kriterien festgehalten. Die KESB Kanton Bern hatte sich bereits im letzten Jahr für eine grosszügige Entbindung entschieden.
Eltern von einem erwachsenen, geistig behinderten Kind sind häufig sehr gefordert: Sie bieten ihren Kindern ein Zuhause, organisieren eine externe Tagesstruktur oder Heimunterbringung und versuchen ihre Kinder bestmöglich zu fördern. Häufig kümmern sie sich auch noch um finanzielle und juristische Belange.
http://insieme.ch/wp-content/uploads/2016/07/weisung-merkblatt-zu-art-420-zgb_160718_final.pdf