Anpassbare Wohnungen bei Neu- oder Umbauten ab vier Wohnungen
Das revidierte St. Galler Bau- und Planungsgesetz kann in Kraft treten. Es sieht unter anderem Verbesserungen beim anpassbaren Wohnungsbau vor. Konkret: Schon Wohnbauten ab vier Wohnungen müssen bei Neu- oder Umbau so ausgestaltet werden, dass bauliche Anpassungen für Menschen mit Behinderung vorgenommen werden können. Bisher war dies erst bei Bauten ab sechs Wohnungen vorgeschrieben. Der St. Galler Kantonsrat hat Mitte April die entsprechende Gesetzesrevision mit 82:28 Stimmen klar angenommen – auch dank des grossen Engagements von Procap St. Gallen-Appenzell.